Das Qualzuchtgutachten in Deutschland

Der Rhodesian Ridgeback wird aufgrund des Vorkommens des Gendefekts „Dermoid Sinus“ (DS) in Deutschland (und Österreich) im Qualzuchtgutachten aufgeführt.

Auszug aus dem Qualzuchtgutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes) aus dem Jahr 1999 (Aktueller Stand: 26.10.2005):

2.1.1.1.4 Dermoid / Dermoidzysten

Definition:
Hauteinstülpungen am Rücken, die bis in den Wirbelkanal hineinreichen können.
 
Vorkommen:
Rhodesian Ridgeback

Symptomatik:
Die Dermoidzysten treten am Rücken vor und hinter dem „Ridge“ (Haarstrich mit gegenläufigem Wuchs) auf. Sie entwickeln sich embryonal aus einer unvollkommenen oder ausbleibenden Trennung von Haut und Rückenmark. Bleibt die Verbindung zum Wirbelkanal und Rückenmark bestehen, kann dies zu Nachhandparalysen und Hyperästhesien (Überempfindlichkeiten) führen, außerdem
treten durch Infektionen Veränderungen (Meningitis, Myelitis) auf.

Empfehlung:
Zuchtverbot für Tiere, die mit Dermoidzysten behaftet sind, weil bei den Nachkommen mit Schmerzen und Leiden gerechnet werden muss.

Mit Rhodesian Ridgebacks, die einen Dermoid Sinus haben, darf selbstverständlich nicht gezüchtet werden. Das Problem an der Sache ist nur, dass diese Merkmalsträger seit vielen Jahren von der Zucht ausgeschlossen werden und sich am Prozentsatz der Welpen, die mit einem Dermoid Sinus geboren werden und operiert werden müssen, nicht viel geändert hat.

Vor ein paar Jahren hat ein deutscher Tierarzt stolz auf Facebook gepostet, dass er seinen 1000sten Dermoid Sinus operiert hat (allein er – und es gibt zahlreiche Tierärzte in Deutschland, die diese Operation durchführen). Das zeigt leider deutlich, dass das Thema DS nicht so klein ist, wie es immer dargestellt wird.