Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland
Die Tierschutz-Hundeverordnung
Die Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland ist sehr streng und die geplanten Änderungen und Verschärfung wurden zwar noch nicht endgültig verabschiedet, aber auch wenn sie sicherlich in einigen Punkten angepasst und relativiert wird, so werden sicherlich die meisten Paragraphen wie geplant bleiben. Außerdem ändert das nichts an der Tatsache, dass der Rhodesian Ridgeback im Qualzuchtgutachten gelistet ist und dort auch bleiben wird, solange es den Dermoid Sinus in dieser Rasse gibt.
Zuchtkonzepte und Zuchtprogramme sind eine Möglichkeit im Bereich der Zucht etwas zu tun, um erbliche Defekte zu bekämpfen. Zahlreiche Rassehunde-Zuchtvereine haben inzwischen solche Konzepte und Programme ausgearbeitet und setzen diese um.
Natürlich sind auch Gentests eine Möglichkeit, machen aber nur dann Sinn, wenn diese Tests auch aussagekräftig sind und nicht die Gefahr besteht, dass durch falsch positive Ergebnisse Hunde aus dem Zuchtpotential fallen, die weder erkrankt sind noch tatsächlich einen Gendefekt vererben.
Das Tierschutzgesetz
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Tierhaltung
§ 7a
(1) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind:
1. Grundlagenforschung,
2. sonstige Forschung mit einem der folgenden Ziele:
a) Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren,
b) Erkennung oder Beeinflussung physiologischer Zustände oder Funktionen bei Menschen oder Tieren.
Der Rassestandard des Rhodesian Ridgeback wurde vor knapp 100 Jahren durch die Kennel Union of Southern Africa (KUSA) anerkannt. Damals wurde ein genauer Blick auf die Gegebenheiten jener Zeit gelegt.
Heute, im Jahr 2025, ist die Rasse Rhodesian Ridgeback, deren Standard so viele Jahre überdauert hat, einer der beliebtesten Familienbegleithunde geworden. Ein Hund der anpassungsfähig an viele (damals noch gar nicht denkbare) Lebensumstände ist. Er lebt heute in Großstädten, genauso wie im ländlichen Gebiet und ist ein vielseitig einsetzbarer Hund, vorausgesetzt sein Mensch hat das notwendige Einfühlungsvermögen und kennt die Charaktereigenschaften dieser Rasse.
Damals gab es nicht die Möglichkeiten zur Bestimmung genetischer Voraussetzungen wie heute. Es waren immer Zuchtversuche durch die Verpaarung von bestimmten Tieren, um gewünschte Eigenschaften oder Merkmale zu züchten und zu festigen. Damals gab es auch kein Tierschutzgesetz!
Nicht nur allein die beiden oben angeführten §§ aus diesem notwendigen und überaus sinnvollen Gesetz zeigen, dass man in der Zucht heute neue Wege gehen muss, um die Tiere zu schützen und Risiken für Erkrankungen zu minimieren.
Auf Grund der Priorität, die der perfekte Ridge beim Rhodesian Ridgeback und den Züchtern dieser Rasse hat, gibt es massive Vorbehalte gegen den Zuchteinsatz von ridgelosen Ridgebacks. Trotz zahlreicher Versuche die Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats des VDH in den deutschen Vereinen umzusetzen, kommt man hier leider nicht weiter. Deshalb gibt es nur einen Weg – eine neue Rasse, die andere Prioritäten setzt – der Lionhound.